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Bleib kritisch... sei frei!
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Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland;
Meinungs- und Redefreiheit UNO http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml#a19 . 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
3 (...)
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit EU http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2001:0351:FIN:DE:PDF .
Meinungs- und Informationsfreiheit CH http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html .
Artikel 5 des Grundgesetzes D http://bundesrecht.juris.de/gg/art_5.html .
Artikel 13 Staatsgrundgesetzes A http://www.internet4jurists.at/gesetze/stgg.htm .
Freiheit der Meinungsäußerung Europäische Menschenrechtskonvention http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm .
Medienfreiheit CH http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17.html .

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