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Bleib kritisch... sei frei!
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Artikel 13 des Österreichischen Staatsgrundgesetzes;
Meinungs- und Redefreiheit UNO http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml#a19 . 1 Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit EU http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2001:0351:FIN:DE:PDF .
Meinungs- und Informationsfreiheit CH http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html .
Artikel 5 des Grundgesetzes D http://bundesrecht.juris.de/gg/art_5.html .
Artikel 13 Staatsgrundgesetzes A http://www.internet4jurists.at/gesetze/stgg.htm .
Freiheit der Meinungsäußerung Europäische Menschenrechtskonvention http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm .
Medienfreiheit CH http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17.html .

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